1. Vertragsschluss / Zahlung

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die Vertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Mitglieds 6, 12 oder 18 Monate. Sofern der Vertrag sich über diese Laufzeit hinaus nicht verlängern soll, hat das Mitglied die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 3 Monaten auf das Enddatum der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, bis er unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Mitgliedsmonatsende (1. oder 15.) gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sowohl Bodyconcept als auch das Mitglied innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen können. Der monatliche Beitrag wird jeweils zum 01. oder 15. des Monats fällig. Die Aufnahmegebühr ist mit dem 1. Beitrag zu zahlen. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem in dem Aufnahmeantrag vom Mitglied gewählten Tarif. Der Tarif kann bis zu 5 % im Jahr steigen, ohne dass das Mitglied vorzeitig aus dem Vertrag herauskann. Bei über 5 % ist das Mitglied zur Kündigung berechtigt. Im Fall des Wiederrufes durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet. Die Vergütung (Beiträge) ist monatlich im Voraus fällig und wir per Lastschrift vom Konto des Mitglieds abgebucht. Bei einer Rücklastschrift hat das Mitglied sämtliche Gebühren der Bank zu tragen. In diesem Fall ist Bodyconcept zur Berechnung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 9,00 berechtigt. Änderungen der Bankverbindung sind dem Bodyconcept Studio unverzüglich mitzuteilen.

2. Stilllegung des Vertrages

Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertrag ausdrücklich vermerkt wurde. Das Mitglied kann seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen, gegen eine monatliche Gebühr in Höhe von EUR 5,00. Eine beabsichtigte Stilllegung ist der Firma Bodyconcept mindestens sieben Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in dem Bodyconcept Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Für den Fall einer Erkrankung hat das Mitglied ein entsprechendes fachärztliches Attest vorzulegen. In diesem Attest muss ein Zeitfenster über die Dauer des sportlichen Ausfalls ersichtlich sein. Der Vertrag verlängert sich um die stillgelegte Zeit. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Firma Bodyconcept zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

3. Haftung

Bodyconcept schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers oder von Besuchern aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Bodyconcept beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

4. Datenschutz

Das Mitglied bevollmächtigt Bodyconcept bei Vertragsschluss, die zu seiner Person relevanten Daten elektronisch zu erfassen, speichern und verarbeiten. Das Mitglied erklärt, dass diese Daten für die mitunter visuelle Kommunikation aber auch für die Zusendung von Informationen betreffend Bodyconcept sowie für die Erstellung von Auswertungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen herangezogen werden können. Darüber auch an andere Bodyconcept-Partner weitergegeben und für hauseigene Werbezwecke genutzt werden dürfen, nicht aber an andere Dritte. Der Verkauf von Kundenadressen oder die Weitergabe von Kundenadressen an andere Unternehmen zu Werbezwecken ist Bodyconcept daher nicht gestattet. Des Weiteren werden wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen unternommen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern.

5. Hausordnung

Im Studio hängt eine Hausordnung aus, die vom Mitglied zu beachten ist. Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Änderung der Anschrift ist der Kunde verpflichtet diese dem Bodyconcept Studio unverzüglich mitzuteilen

Stand: 04/2020

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